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Klimaanlagen im Kfz

Seit dem 1. August 2008 gilt die Chemikalien‑Klimaschutzverordnung. Dies bedeutet für Kfz‑Betriebe: Alle Personen, die Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reparieren oder warten, benötigen einen gültigen Sachkundenachweis. 

Mit der neuen F‑Gase‑Verordnung (EU) 2024/573 und der dazugehörigen Durchführungsverordnung 2025/1893, die im September 2025 veröffentlicht wurde, treten neue Anforderungen an Schulungen und Zertifikate in Kraft.

Wichtige Änderungen (gültig ab Veröffentlichung im September 2025):

  • Bestehende Sachkundenachweise (alte Schulungen) bleiben bis zum 12. März 2029 gültig.
    Danach ist eine Auffrischungsschulung verpflichtend.
  • Neue Sachkundenachweise haben künftig eine Gültigkeit von 7 Jahren.
  • Wer vor dem 4. Quartal 2026 eine Erstschulung absolviert, erhält noch ein Zertifikat nach alten Richtlinien.
    Dieses ist ebenfalls nur bis 12. März 2029 gültig und muss anschließend durch eine Auffrischung erneuert werden.

Schulungsarten und Bereiche

Sachkundeschulung (M1, M2)
Klimaanlagen mit konventionellem Kältemittel

Sachkundeschulung (M3)- auf Anfrage 
Klimaanlagen mit R-744 (CO2)

 

Für Arbeiten an: PKW (M1), Kleintransporter (N1), Nutzfahrzeuge (N2, N3), Baumaschinen, land-wirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge des Bergbaus sowie Schienenfahrzeuge.

Infos zur Weiterbildung

  • Gesetzliche Änderungen und Vorschriften 
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1893 und aktuelle Anforderungen an die Klimasachkunde
  • Chemikalien-Klimaschutzverordnung und relevante Umweltvorschriften 
  • Abfallrechtliche Anforderungen beim Umgang mit Kältemitteln
  • Physikalische Grundlagen der Kälte und Klimatechnik 
  • Aufbau, Funktion und Diagnose moderner Kfz-Klimaanlagen
  • Fachgerechte Wartung, Instandsetzung und Servicearbeiten
  • Rückgewinnung, Recycling und Wiederverwendung von Kältemitteln
  • Aktuelle und zukünftige Entwicklungen der Fahrzeugklimatechnik
  • Rückgewinnung mit einem Klimaanlagen-Servicegerät
  • Praktische Übungen am Klimaservicegerät und Fahrzeug

Sachkundeschulung M1 / M2: Zertifikat nach bestandener Prüfung
 

Auffrischungsschulung: Beiblatt zur bestehenden Sachkundebescheinigung nach erfolgreicher Teilnahme

Sachkundeschulung M1, M2

335,00 € netto pro Teilnehmer

(zzgl. gesetzlicher MwSt.)

Dauer: 1 Schulungstag

 

Auffrischungsschulung M1, M2

Preis derzeit in Planung

Dauer: 0,5 Schulungstage

 

Sachkundeschulung (M3)- auf Anfrage 

Termine

30.11.2026

in 2027

Anmeldung Sachkundeschulung

Anmeldung Auffrischungskurs

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