Klimaanlagen im Kfz
Seit dem 1. August 2008 gilt die Chemikalien‑Klimaschutzverordnung. Dies bedeutet für Kfz‑Betriebe: Alle Personen, die Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reparieren oder warten, benötigen einen gültigen Sachkundenachweis.
Mit der neuen F‑Gase‑Verordnung (EU) 2024/573 und der dazugehörigen Durchführungsverordnung 2025/1893, die im September 2025 veröffentlicht wurde, treten neue Anforderungen an Schulungen und Zertifikate in Kraft.
Wichtige Änderungen (gültig ab Veröffentlichung im September 2025):
- Bestehende Sachkundenachweise (alte Schulungen) bleiben bis zum 12. März 2029 gültig.
Danach ist eine Auffrischungsschulung verpflichtend. - Neue Sachkundenachweise haben künftig eine Gültigkeit von 7 Jahren.
- Erstschulungen nach den neuen Vorgaben werden voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2026 angeboten.
- Wer vor dem 4. Quartal 2026 eine Erstschulung absolviert, erhält noch ein Zertifikat nach alten Richtlinien.
Dieses ist ebenfalls nur bis 12. März 2029 gültig und muss anschließend durch eine Auffrischung erneuert werden.
Unser Ziel und Ihr Nutzen
Ziel des Seminars ist es, in die physikalischen Grundlagen, Technologieentwicklung und den sicheren Umgang mit Kältemitteln einzuweisen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden für das Arbeiten an Klimaanlagen gemäß den Vorschriften qualifiziert.
Infos zur Weiterbildung
- Europäische und nationale Gesetzgebung
- Verordnung (EG) Nr. 2037/2000, 842/2006, 307/2008
- Richtlinie 2006/40/EG
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Abfallrechtliche Vorschriften
- Physikalische Grundlagen
- Aufbau und Funktion Kfz-Klimaanlage
- Reparatur- und Wartungsarbeiten an Klimaanlagen
- Rückgewinnung von Kältemittel
- Zukünftige Kfz-Klimaanlagentechnologie
- Rückgewinnung mit einem Klimaanlagen-Servicegerät
- Umgang mit Kältemittel
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Seminars ein Zertifikat zum Nachweis der Sachkunde.
Unsere Preise ab 2026
335,00 € netto zzgl. MwSt.
Termine
09.12.2026
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