Informationen zur Gesellenprüfung Teil 1 und Teil 2

Quelle: ProMotor/T.Volz

Die Gesellenprüfung Teil 1 findet in der Regel im Frühjahr oder Herbst eines Jahres statt und muss nach mind. 18 Monaten Lehrzeit abgelegt werden. Wir senden dir die Einladung rechtzeitig per Post zu. 

Die Gesellenprüfung Teil 2 beendet die Ausbildung und findet in der Regel nach 3,5 Jahren statt. Die Handwerkskammer des Saarlandes sendet den Ausbildungsbetrieben die Anmeldevordrucke für die Prüfungsbewerberinnen und -berwerbern rechtzeitig zu. Diese müssen vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen erforderlichen Unterlagen (Ausbildungsvertrag, letztes Zeugnis, etc.) bei der Handwerkskammer des Saarlandes bis zum Anmeldeschluss eingereicht werden. Gut zu wissen: Falls ein Anmeldevordruck abhanden gekommen ist sind diese sowie die Anträge auf vorzeitige bzw. ausnahmsweise Zulassung zu den Gesellen- oder Abschlussprüfungen sowie auf Zulassung zu Wiederholungsprüfungen bei der Handwerkskammer Saarbrücken (Hohenzollernstr. 47-49; Prüfungswesen Telefon: 0681-5809122) erhältlich. 

Nach Sichtung der Unterlagen und Zulassung durch den Prüfungsausschuss werden die Einladungen zur Gesellenprüfung ca. 5 Wochen vor der Prüfung per Post an dich und deinen Betrieb geschickt.

Beide Prüfung bestehen aus einem Theorie- und einem Praxisteil an zwei verschiedenen Prüfungsterminen. Das Gesamtergebnis setzt sich zu 35 % aus dem Ergebnis der Gesellenprüfung Teil 1 und zu 65 % der Gesellenprüfung Teil 2 zusammen. Bei der Ergebnisbekanntgabe erhältst du eine Bescheinigung und bei Bestehen deinen Gesellenbrief – Herzlichen Glückwunsch!

 

Zu den Prüfungsterminen">Zu den Prüfungsterminen