Teilnahmebedingungen
Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen für Trainings und Seminare des Saarländischen Kfz-Verbandes und der Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kfz-Gewerbes mbH, gültig ab 21.09.2020
1. Anmeldung
Der Teilnehmer bestätigt durch seine Anmeldung, dass er am Lehrgang/Seminar teilnehmen will und die Teilnahmebedingungen anerkennt. Die Anmeldung soll möglichst frühzeitig per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
2. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ist mit Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Sie muss spätestens innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf den entsprechenden Konten des Saarländischen Kfz-Verbandes oder der Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kfz-Gewerbes mbH unter Angabe der Rechnungsnummer bezahlt werden.
3. Nichtteilnahme
Bis spätestens 4 Wochen vor Trainingsbeginn ist eine kostenlose Absage in Textform per E-Mail oder Post an die folgenden Adressen möglich:
Per E-Mail an:
training(at)kfz-saar(.)de
Per Post an:
Wirtschaftsgesellschaft des
Saarländischen Kraftfahrzeug-Gewerbes mbH
Untertürkheimer Str. 2
66117 Saarbrücken
Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet oder auf ein anderes Training angerechnet. Teilnehmer, die sich zu einem späteren Zeitpunkt abmelden, nicht zur Veranstaltung erscheinen oder an dieser nicht vollständig teilnehmen, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. Im Krankheitsfall ist die Benennung eines Ersatzteilnehmers möglich, ansonsten ermöglichen wir Ihnen bei erneuter Anmeldung zum versäumten Training, innerhalb eines Jahres, die Teilnahmegebühr zu verrechnen. Der Saarländische Kfz-Verband bzw. die Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kfz-Gewerbes mbH sind in diesem Fall berechtigt, die Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung zu verlangen.
4. Absage von Seminaren
Der Saarländische Kfz-Verband und die Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kfz-Gewerbes mbH sind berechtigt, Lehrgänge und Seminare bei ungenügender Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen. Sie sind dann verpflichtet, bereits bezahlte Gebühren zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen.
5. Schlussbestimmungen
Sofern der Teilnehmer Kaufmann ist, befindet sich der Gerichtsstand in Saarbrücken. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein, soll hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Vertragsschluss bedacht hätten.
6. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kfz-Gewerbes mbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen des Saarländischen Kfz-Verbandes, gültig ab 22.09.2023
1. Anmeldung
Die Auszubildenden werden im Rahmen ihrer Ausbildungszeit zu den Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLU) eingeladen. Der Versand der Einladungen erfolgt per Post an den Auszubildenden und den Ausbildungsbetrieb in der Regel 8 Wochen im Voraus.
2. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ist mit Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Förderungen durch Bundes- und oder Landesmittel sind auf den Rechnungen vermerkt und werden automatisch von der Seminargebühr abgezogen. Die Zahlung der Rechnung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung unter Angabe der Rechnungsnummer erfolgen.
Seminargebühren Überbetrieblicher Lehrlingsunterweisungen
- Nichtmitglieder des Saarländischen Kfz-Verbandes
mit Förderung 520,-€ - Mitglieder des Saarländischen Kfz-Verbandes
mit Förderung 381,-€ - Betriebe ohne Förderung 730,-€
3. Nichtteilnahme
Aufgrund von Krankheit oder eines Unfalles ist eine Absage kurzfristig möglich. In diesem Fall benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung. Anderenfalls entstehen Kursgebühren in Höhe der unter Ziff. 2 genannten Seminargebühren. Sonstige Absagen aufgrund von Urlaub etc. haben mindestens 4 Wochen vor Kursbeginn zu erfolgen, ansonsten gelten sie nicht als rechtzeitig. Bei einer rechtzeitigen oder begründeten Absage wird der Auszubildende automatisch zu einem Ersatztermin zeitnah wieder eingeladen. Die Absage ist telefonisch unter 0681/954040 oder per E-Mail an ausbildung(at)kfz-saar(.)de möglich.
4. Absage von Trainings
Der Saarländische KFZ-Verband behält sich vor, aus organisatorischen Gründen Seminare abzusagen oder zu verschieben. Die Auszubildenden und Betriebe werden rechtzeitig informiert und erhalten schnellstmöglich einen Ersatztermin. Dabei sind auch Termineinplanungen an einem Samstag möglich.
5. Schlussbestimmungen
Sofern der Ausbildungsbetrieb Kaufmann ist, befindet sich der Gerichtsstand in Saarbrücken. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein, soll hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Vertragsschluss bedacht hätten, ein.
Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen für Trainings und Seminare des Saarländischen Kfz-Verbandes und der Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kfz-Gewerbes mbH, gültig ab 29.03.2023
Anmeldung
Der Teilnehmer bestätigt durch seine Anmeldung, dass er am Lehrgang/Seminar teilnehmen will und die Teilnahmebedingungen anerkennt. Die Anmeldung soll möglichst frühzeitig per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ist mit Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Sie muss spätestens innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf den entsprechenden Konten des Saarländischen Kfz-Verbandes oder der Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kfz-Gewerbes mbH unter Angabe der Rechnungsnummer bezahlt werden.
Nichtteilnahme bei Krankheit
Bei Krankheit ist eine kostenlose Absage in Textform per E-Mail oder Post nur unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung an die folgenden Adressen möglich:
- Per E-Mail an:
ausbildung@kfz-saar.de
- Per Post an:
Saarländischer Kraftfahrzeug-Verband
-Landesinnung-
Untertürkheimer Str. 2
66117 Saarbrücken
Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet.
Absage von Lehrgängen
Der Saarländische Kfz-Verband und die Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kfz-Gewerbes mbH sind berechtigt, Lehrgänge und Seminare bei ungenügender Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen. Sie sind dann verpflichtet, bereits bezahlte Gebühren zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
Sofern der Teilnehmer Kaufmann ist, befindet sich der Gerichtsstand in Saarbrücken. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein, soll hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Vertragsschluss bedacht hätten.
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Saarländische Kraftfahrzeug-Verband -Landesinnung- wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.