Teilnahmebedingungen – Vorbereitungskurse Gesellenprüfung

Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen für Trainings und Seminare des Saarländischen Kfz-Verbandes und der Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kfz-Gewerbes mbH,  gültig ab 29.03.2023

Anmeldung
Der Teilnehmer bestätigt durch seine Anmeldung, dass er am Lehrgang/Seminar teilnehmen will und die Teilnahmebedingungen anerkennt. Die Anmeldung soll möglichst frühzeitig per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ist mit Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Sie muss spätestens innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung auf den entsprechenden Konten des Saarländischen Kfz-Verbandes oder der Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kfz-Gewerbes mbH unter Angabe der Rechnungsnummer bezahlt werden.

Nichtteilnahme bei Krankheit

Bei Krankheit ist eine kostenlose Absage in Textform per E-Mail oder Post nur unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung an die folgenden Adressen möglich:

  • Per E-Mail an:

ausbildung@kfz-saar.de 

  • Per Post an:

Saarländischer Kraftfahrzeug-Verband
-Landesinnung-
Untertürkheimer Str. 2
66117 Saarbrücken

Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet.

Absage von Lehrgängen
Der Saarländische Kfz-Verband und die Wirtschaftsgesellschaft des Saarländischen Kfz-Gewerbes mbH sind berechtigt, Lehrgänge und Seminare bei ungenügender Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen. Sie sind dann verpflichtet, bereits bezahlte Gebühren zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen
Sofern der Teilnehmer Kaufmann ist, befindet sich der Gerichtsstand in Saarbrücken. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein, soll hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Vertragsschluss bedacht hätten.

Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Saarländische Kraftfahrzeug-Verband -Landesinnung- wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.