Überbetriebliche Lehrgänge
Die „Must-Haves“ in Deiner Ausbildung! Überbetriebliche Lehrgänge gehören zum dualen Ausbildungssystem und sind ein wichtiger Teil Deiner Ausbildung. Während Deiner Ausbildungszeit absolvierst Du, je nach Berufsbild, die überbetrieblichen Lehrgänge. Wenn nicht anders angegeben, handelt es sich um einen Wochenlehrgang. Dein Ausbildungsbetrieb erhält nach Abschluss des jeweiligen Lehrganges eine Teilnahmebescheinigung. Die Einladung erfolgt automatisch nach der Probezeit. Solltest Du aus wichtigem Grund verhindert sein, so kann Dein Ausbildungsbetrieb den Lehrgangstermin in Absprache mit uns verschieben. Alle überbetrieblichen Lehrgänge auf einen Blick.
Fachrichtungen neue Ausbildungsverordnung ab 01.08.2013:
Personenkraftwagentechnik
Nutzkraftwagentechnik
Motorradtechnik
System – und Hochvolttechnik
Karosserietechnik
1. Lehrjahr bis 2. Lehrjahr
- G – K1/15 Reparaturtechnik 1 – Kfz-Elektrik
- G – K2/15 Reparaturtechnik 2 – Kfz-Mechatronik
- G – K3/15 Reparaturtechnik 3 – Service und Wartung an Fahrzeugen
- G – K4/15 Reparaturtechnik 4 – Kfz-Instandsetzung
ab dem 2. Lehrjahr
- K1/15 Diagnosetechnik 1 – Elektrische Fahrzeugsysteme
- K2/15 Diagnosetechnik 2 – Motormanagement
- K3/15 Diagnosetechnik 3 – Fahrwerk/Bremse
- K4/15 Diagnosetechnik 4 – Hochvolttechnik
- K5/15 Diagnosetechnik 5 – Kfz-Datenübertragung
- K6/15 Diagnosetechnik 6 – Verknüpfte Fahrzeugsysteme
Überbetriebliche Lehrgänge für Karosserie – und Fahrzeugbaumechaniker
Fachrichtungen:
Karosserieinstandhaltungstechnik
Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
1. Lehrjahr bis 2. Lehrjahr
- G – KFM1/17 Grundlagen Werkstoffverarbeitung
- G – KFM2/17 Grundlagen der Fahrzeuginstandsetzungstechnik
- G – KFM3/17 Messt. Grundlagen Fahrzeugelektrik/-elektronik
- G – KFM4/17 Messt. Grundlagen Pneumatik und Hydraulik
ab dem 2. Lehrjahr
- KFM1/ 17 Instandsetzungstechnik I – MAG- und RP-Schweißen
- KFM2/17 Instandsetzungstechnik II – Umformtechnik
- KFM3/17 Instandsetzungstechnik III – MIG-Löten, WIG- und MIG-Schweißen sowie Weich- und Hartlöten
- K FM7/17 Hochvolttechnik
- KFM9/17 Mess- und Prüftechnik III – Fehlerauslese an der Komfort- und Sicherheitselektronik
- KF1/17 Klebe- und Kunststofftechnik
- KF2/17 Fahrwerks- und Bremsentechnik für Nutzfahrzeuge
zusätzlich für Fachrichtung Karosserieinstandhaltungstechnik
- KFM4/17 Mess-, Prüf- und Reparaturtechnik I – Fahrwerks-und Karosserieinstandhaltung
- KFM5/17 Mess-, Prüf- und Reparaturtechnik II – Fahrwerks- und Bremsentechnik
Überbetriebliche Lehrgänge für Zweiradmechatroniker
Fachrichtung:
Motorradtechnik
1. Lehrjahr
- G-ZR1/16 Werkstoffe und Bearbeitungsverfahren
- G-ZR2/16 Elektrik und Elektronik
2 Wochen!
ab dem 2. Lehrjahr
- ZR-M1/16 Service- und Wartungsarbeiten
- ZR-M2/16 Herstellen und Anpassen von Fahrzeugen
- ZR-M3/16 Diagnose von Motorradsystemen
- ZR-M4/16 Instand setzen von Motorradbaugruppen
Fachrichtung:
Fahrradtechnik
1. Lehrjahr
- G-ZR1/16 Werkstoffe und Bearbeitungsverfahren
- G-ZR2/16 Elektrik und Elektronik
2 Wochen!
ab dem 2. Lehrjahr
- ZR-F1/16 Herstellen und Montieren eines Fahrrades
- ZR-F2/16 Service und Wartungsarbeiten
- ZR-F3/16 Kommunikation mit Kunden
- ZR-F4/16 Instand setzen von Fahrradkomponenten
Teilnahmebedingungen für die überbetrieblichen
Lehrlingsunterweisungen des Saarländischen Kfz-Verbandes
- Anmeldung
Die Auszubildenden werden im Rahmen ihrer Ausbildungszeit zu den Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLU) eingeladen. Dies erfolgt in Anpassung an die Schulblöcke der jeweiligen Schulen. Der Versand der Einladungen erfolgt per Post an den Auszubildenden und den Ausbildungsbetrieb in der Regel 4-6 Wochen im Voraus.
- Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr ist mit Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig. Förderungen durch Bundes- und oder Landesmittel sind auf den Rechnungen vermerkt und werden automatisch von der Seminargebühr abgezogen. Die Zahlung der Rechnung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung unter Angabe der Rechnungsnummer erfolgen.
Seminargebühren Überbetrieblicher Lehrlingsunterweisungen 2023
- Nichtmitglieder des Saarländischen Kfz-Verbandes
mit Förderung 495,-€ - Mitglieder des Saarländischen Kfz-Verbandes
mit Förderung 363,-€ - Betriebe ohne Förderung 695,-€
- Nichtteilnahme
Aufgrund von Krankheit oder eines Unfalles ist eine Absage kurzfristig möglich. In diesem Fall benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung. Anderenfalls entstehen Kursgebühren in voller Höhe. Bei rechtzeitiger oder begründeter Absage wird der Auszubildende automatisch zu einem Ersatztermin zeitnah wieder eingeladen. Die Absage ist telefonisch unter 0681 954040 möglich oder per E-Mail an ausbildung@kfz-saar.de
- Absage von Trainings
Der Saarländische KFZ-Verband behält sich vor, aus organisatorischen Gründen Seminare abzusagen oder zu verschieben. Die Auszubildenden und Betriebe werden rechtzeitig informiert und erhalten schnellstmöglich einen Ersatztermin. Dabei sind auch Termineinplanungen an einem Samstag möglich.
- Schlussbestimmungen
Sofern der Ausbildungsbetrieb Kaufmann ist, befindet sich der Gerichtsstand in Saarbrücken. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein, soll hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Vertragsschluss bedacht hätten, ein.
Stand: 01.01.2023