Klimaanlagen im Kfz

Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und Nachweis der Sachkunde

Mit der neuen Klimaanlagenschulung werden EU-Vorgaben umgesetzt. Seit dem 01. August 2008 gilt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Dies bedeutet für Kfz-Betriebe: Alle Personen, die Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reparieren oder warten, müssen eine neue Sachkundeschulung besuchen. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Kfz-technischen Beruf. Der Saarländische Kfz-Verband ist berechtigt, diese Sachkunde nach dem VDA/ VDIK/ ZDK-Konzept zu vermitteln und zu bescheinigen.

Infos/Termine

Termine 

28.02.2024

06.05.2024

10.09.2024

25.11.2024

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Inhalte:
  • Europäische und nationale Gesetzgebung
  • Verordnung (EG) Nr. 2037/2000, 842/2006, 307/2008
  • Richtlinie 2006/40/EG
  • Chemikalien-Klimaschutzverordnung
  • Abfallrechtliche Vorschriften
  • Physikalische Grundlagen
  • Aufbau und Funktion Kfz-Klimaanlage
  • Reparatur- und Wartungsarbeiten an Klimaanlagen
  • Rückgewinnung von Kältemittel
  • Zukünftige Kfz-Klimaanlagentechnologie
  • Rückgewinnung mit einem Klimaanlagen-Servicegerät
  • Umgang mit Kältemittel

Abschluss:
Jeder Teilnehmer erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Sachkunde

Zielgruppe:
Meister und Gesellen im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk

Dauer:
1 Tag

Preis:
295,00 € netto zzgl. MwSt

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