Zertifizierter Geldwäschebeauftragter im Autohaus

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Wussten Sie, dass Personen, die gewerblich mit Gütern handeln, durch das Geldwäschegesetz (GWG) als sogenannte „Verpflichtete“ bezeichnet werden?

Dies gilt insbesondere für Güterhändler, die mit hochwertigen Gütern wie Autos handeln. Im Rahmen des eigenen Risikomanagements, zur Vermeidung von Reputationsschäden und rechtlicher Konsequenzen sollten sich Autohändler ihrer gesetzlichen Pflichten bewusst sein und unbedingt die Einbindung und korrekte Umsetzung der Vorschriften durch ihre Mitarbeiter sicherstellen.

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Das GWG schreibt eine Vielzahl organisatorischer, in die Betriebsabläufe des Autohändlers tief eingreifender Maßnahmen vor. Dies ist jedoch den wenigsten Händlern bewusst, so dass sie bei Nichteinhalten der geforderten Maßnahmen ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit gefährden, zusätzlich zu rechtlichen Konsequenzen und gravierenden Geldbußen.

Der Umfang der Auswirkungen der Pflichten des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten für den individuellen Betrieb eines Verpflichteten wird häufig von diesen unterschätzt.

Viele Verpflichtete laufen so Gefahr, Adressaten gravierender Bußgelder, gewerberechtlicher und strafrechtlicher Konsequenzen zu werden. Per Allgemeinverfügung haben fast alle zuständigen Aufsichtsbehörden in Deutschland einheitlich bestimmt, dass alle Kfz-Unternehmen mit mehr als 9 Mitarbeitern in geldwäschesensiblen Bereichen (Akquise, Kasse, Verkauf, Kundenbuchhaltung, Vertrieb, Leitungspersonal) einen Geldwäschebeauftragten benennen müssen.

Dieser ist Ansprechpartner für die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden und hat eine Reihe von Aufgaben zu erfüllen, Hierzu gehören u.a. die Erstellung einer Gefährdungsanalyse, die Entwicklung von Maßnahmen, deren Integration in die Unternehmensprozesse und deren Überwachung sowie das Handling von Verdachtsmeldungen.

Ein Mitarbeiter, der die Aufgabe des Geldwäschebeauftragten übernimmt, kann sich mit dieser Schulung umfassend qualifizieren. Das Seminar dient sowohl der Erlangung der Erstqualifikation als auch der Auffrischung und Aktualisierung von bereits vorhandenem Wissen.

Das Schulungskonzept wurde erarbeitet unter Federführung des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes und der Deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention.

Zielgruppe:
Mitarbeiter des Kfz-Betriebes

Dauer:
1 Tag

Preis:
370,00 € netto zzgl. MwSt.

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