Der „Brandschutzhelfer“ soll Ihrem Betrieb im Falle eines Brandes helfen, Personen- und Sachschäden zu verhindern und Brände bereits in der Entstehungsphase zu bekämpfen. Der Inhalt des Trainings und die Anzahl der Brandschutzhelfer werden durch die Berufsgenossenschaften und in der Arbeitsstättenregel „Maßnahmen gegen Brände“ genau vorgeschrieben. In jedem Betrieb müssen mindestens 5 % der anwesenden Mitarbeiter eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer besitzen. Durch dieses Training werden die gesetzlichen Auflagen erfüllt und Sie haben zukünftig einen tatkräftigen Helfer in Ihrem Betrieb, der im Brandfall richtig und schnell handeln kann. Um ein effizientes Training durchführen zu können, sollte die Teilnehmerzahl nicht mehr als 12 Personen betragen. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer findet im Trainingszentrum Saarbrücken statt. Bei ausreichender Teilnehmerzahl können aber auch nach terminlicher Absprache Inhouse-Trainings durchgeführt werden.
Das Training kann auch von Betrieben gebucht werden, welche nicht dem Kfz-Gewerbe angehören.