Ausbildung zum Ersthelfer

Die UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. Hierfür dürfen jedoch nur Personen eingesetzt werden, die ihre Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe bei einer Stelle gem. § 26 Abs. 2 UVV BGV A1 erhalten haben.

Zahl der Ersthelfer:
In Betrieben mit bis zu zwanzig Beschäftigten mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben mindestens fünf Prozent der anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbereichen und mindestens zehn Prozent der anwesenden Beschäftigten in sonstigen Bereichen

Infos/Termine

Termin:
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Inhalte:
Die Lehrinhalte basieren auf Vorgaben, die zwischen den Berufsgenossenschaften und Rettungsorganisationen abgestimmt wurden, z.B.

  • Verhalten beim Auffinden einer Person
  • Beachten der eigenen Sicherheit
  • Absetzen des Notrufs
  • Sichern der Unfallstelle
  • Retten aus akuter Gefahr
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzung oder Krankheit mit Störung der Lebensfunktion

Ziele:
Nach Abschluss des Seminares soll der Laie befähigt sein, die Durchführung lebensrettender Maßnahmen zu vermitteln. Anhand bestimmter äußerer Erscheinungsbilder oder leicht feststellbarer Symptome, wie Blutungen, Atemstillstand, Blutkreislaufstillstand, Bewusstlosigkeit, soll er die Gefahr für Gesundheit und Leben der Verletzten oder Patienten erkennen und ihr sicher begegnen können.

Zielgruppe:
Mitarbeiter Ihres Betriebes.
Diese erhalten nach Beendigung des Seminars ein Zertifikat.
Dieses Zertifikat wird von der Berufsgenossenschaft anerkannt!

Teilnehmer:
max. 10 Teilnehmer

Dauer:
1 Tag

Preis:
90,00 € netto zzgl. MwSt.

Referent:
Gesellschaft für Notfallmedizin Saarbrücken

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